Stellungnahme des SPD-Verbandes Wörrstadt zu dem Artikel: „VG will in Wohnungsbau investieren“ in der AZ vom 20.02.2019

Veröffentlicht am 23.02.2019 in Pressemitteilung

In dem betreffenden Artikel könnte für den Leser der Eindruck entstehen, dass dieses Thema bereits entschieden und durch die betreffenden Gremien abgesegnet sei. Diesem Eindruck müssen wir entschieden widersprechen. Der Verwaltungsrat der Energie- und Servicebetriebe Wörrstadt (AöR) hat in seiner 10. Sitzung vom 20. Dezember 2017 unter TOP 5 über dieses Thema ausführlich beraten und diskutiert. Dabei hatten viele Mitglieder des Verwaltungsrates grundsätzliche Bedenken, ob ein derartiges Projekt überhaupt Aufgabe der öffentlichen Hand sein könne. Auch wirtschaftliche und rechtliche Bedenken wurden geäußert. VG-Bürgermeister Conrad selbst betonte in dieser Sitzung, dass die Wirtschaftlichkeit des Projekts im Vordergrund steht und die Erzielung von Gewinnen ein grundlegendes Ziel der AöR darstellt. Im Ergebnis wurde bei einer Gegenstimme beschlossen, die erforderlichen Prüfungen vorzunehmen und ein Business Case als Grundlage für eine Entscheidung anzufertigen. Die weitere Beratung sollte dann im Verwaltungsrat ergebnisoffen geführt werden.

Seit dieser Beratung am 20.12.2017 gab es einige Sitzungen des Verwaltungsrates, zuletzt sollte am 18.02.2019 eine Verwaltungsratssitzung stattfinden, die aber abgesagt wurde. Nach dem 20.12.2017 haben insoweit also keine weiteren Beratungen stattgefunden; ein Business Case liegt den Mitgliedern des Verwaltungsrates bis heute nicht vor.

Für uns ist es daher unverständlich, dass VG-Bürgermeister Conrad – entgegen den Absprachen im Verwaltungsrat – an die Öffentlichkeit geht. Der für die Berichterstattung gewählte Zeitpunkt ist äußerst fragwürdig, wohl aber dem Umstand geschuldet, dass demnächst u. a. eine Kommunal- und Landratswahl ansteht.

Es ist für uns aber insbesondere auch eine Frage des Respekts vor den gewählten Mitgliedern des Verwaltungsrates, dass man zunächst die Mitglieder über das Ergebnis der Überlegungen informiert, ein Business Case vorlegt und nach entsprechender Beratung schließlich einen Beschluss herbeiführt. Sodann müssen sowohl der Verbandsgemeinderat als auch die 12 Ortsgemeinderäte der notwendigen Satzungsänderung der AöR zustimmen. Es ist kaum vorstellbar, dass dies noch vor dem Ende der Wahlperiode abgeschlossen werden kann.

Die SPD im Verband Wörrstadt macht sich auch schon seit längerer Zeit intensiv Gedanken über dieses Thema, auch zum sozialen Wohnungsbau. Es wird auch eines der Schwerpunkte im kommenden Wahlprogramm sein.

 
 

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